Wissenswertes - Lichtraumprofil

Herabfallende, ausbrechende oder zu tief hängende Äste können zu erheblichen Sachschäden, wesentlicher noch zu Personenschäden führen. Hecken, Sträucher, Bäume oder sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden. Das so genannte "Lichtraumprofil".

Über Geh- und Radwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen sowie Feuerwehrzufahrten eine Höhe von mindestens 4,50 m unbedingt freigehalten werden.

Lichtraumprofil  
Wissenswertes