Wissenswertes - Verkehrssicherungspflicht

In Bezug auf Bäume bedeutet das für die Eigentümer, dass von diesen keine Gefahren für Dritte ausgehen dürfen bzw. diese zu beseitigen sind. Werden Anzeichen nicht erkannt, die auf eine Gefährdung durch den Baum hinweisen, so ist dies eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Verkehrssicher (insbesondere Stand- und Bruchsicherheit) im Sinne der aktuellen Rechtssprechung ist ein Baum dann, wenn er weder in seiner Gesamtheit, noch in seinen Teilen, eine vorhersehbare konkrete Gefahr darstellt.
Die erstmalig im Herbst 2004 erschienene FLL - Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, kurz Baumkontroll - RL regelt genau auf welche Weise, wie oft und von wem Baumkontrollen durchzuführen sind.

Weitere Hinweise siehe auch unter Baumkontrolle!


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